Alle wichtigen Begriffe - kompakt und einfach erklärt.
Aktivitäten des täglichen Lebens (ATL)
In der Kranken- und Altenpflege gibt es die Vorstellung der Aktivitäten des täglichen Lebens, welche sich auf wiederkehrende Aktivitäten/Handlungen beziehen, die grundlegende menschliche Bedürfnisse erfüllen. Diese Aktivitäten/Handlungen können im Alter oder bei Krankheit erschwert/eingeschränkt sein, weshalb sie zu einem integralen Bestandteil eines ganzheitlichen Pflegemodells in der Alten- und Krankenpflege geworden sind. Diese Vorstellung geht auf Virginia Henderson und Nancy Roper zurück. Insgesamt gibt es 12 Aktivitäten, die unterschieden werden: ruhen & schlafen, atmen, Ausscheidungen, Regulierung der Körpertemperatur, sich bewegen, sich beschäftigen, essen & trinken, kommunizieren, Sicherheit erlangen und Sinn finden.
Alten- und Pflegewohnheime
Älteren Menschen, die nicht mehr in der Lage sind oder auch Personen die sich nicht mehr um den eigenen Haushalt alleine kümmern wollen, bieten Altenheime einen Wohnraum, Verpflegung und Betreuung. Altenheime können entweder staatlich, gewerblich, privat oder gemeinnützig betrieben werden. Im Gegensatz zu Pflegeheimen oder Altenpflegeheimen besteht keine Verpflichtung, eine umfassende pflegerische Versorgung sicherzustellen.
ambulant
Der Begriff "ambulant" bedeutet, dass etwas nicht an einen spezifischen Ort gebunden ist. Wenn man ambulante ärztliche Hilfe in Anspruch nimmt, ist man nur für die Dauer der Behandlung im Krankenhaus und man wird nicht auf einer Station aufgenommen.
Ambulante Pflege
Die ambulante Pflege findet entweder im eigenen zu Hause des/der Patient:in oder in bestimmten Zeitfenstern in der ambulanten Abteilung einer Klinik statt. Dabei ist eine kontinuierliche Unterbringung in einem Krankenhaus oder Pflegeheim ausgeschlossen.
Barrierefreiheit
Der Begriff "Barrierefreiheit" bedeutet, dass Gegenstände, Medien und Einrichtungen so gestaltet sind, dass sie von allen Menschen, unabhängig von krankheitsbedingten Einschränkungen, genutzt werden können. Insbesondere ältere und behinderte Menschen, deren Beweglichkeit, Sinneswahrnehmung und Sensomotorik eingeschränkt ist, profitieren davon.
Betreubares Wohnen
Betreubares Wohnen bezieht sich auf eine Wohnform, bei der ältere Menschen oder Menschen mit Behinderungen in einer eigenen Wohnung leben, die jedoch barrierefrei und an ihre Bedürfnisse angepasst ist. Dabei können sie, wenn sie es wünschen, auf verschiedene Dienstleistungen zurückgreifen, um ihr Leben zu erleichtern. Das Ziel ist es, den Bewohnern ein möglichst selbstständiges Leben in den eigenen vier Wänden zu ermöglichen und ihnen bei Bedarf Unterstützung und Hilfe anzubieten. In betreubaren Wohnformen sind daher auch keine permanenten Pflegeleistungen vorhanden, sondern individuelle und flexible Angebote.
Betreutes Wohnen
Betreutes Wohnen bezeichnet eine Form der Wohnbetreuung, bei der ältere oder behinderte Menschen in einer eigenen Wohnung leben, aber gleichzeitig professionelle Unterstützung und Betreuung erhalten. Die Unterstützung umfasst in der Regel hauswirtschaftliche und pflegerische Leistungen sowie Beratung und Hilfe bei der Bewältigung des Alltags. Das Ziel des betreuten Wohnens ist es, den Bewohner:innen ein selbstbestimmtes Leben zu ermöglichen und ihre Selbstständigkeit zu fördern, indem sie in ihrer gewohnten Umgebung bleiben können und trotzdem eine angemessene Betreuung und Unterstützung erhalten. Betreutes Wohnen kann in unterschiedlichen Einrichtungen wie beispielsweise im eigenen Heim, Wohnanlagen, Seniorenresidenzen oder betreuten Wohngruppen angeboten werden. Oft sind die Betreiber:innen Profitorientiert und bieten gegen Entgelt zusätzliche Leitungen und Services wie beispielsweise Notruf-, Reinigungs- oder Einkaufservice
Demenz
Demenz ist ein Überbegriff für eine Gruppe von Erkrankungen, die die geistigen Fähigkeiten eines Menschen beeinträchtigen und fortschreitend sind. Typische Symptome sind Gedächtnisverlust, Schwierigkeiten bei Denken und Konzentration, Sprach- und Orientierungsprobleme sowie Verhaltensänderungen. Die häufigste Form der Demenz ist die Alzheimer-Krankheit, aber es gibt auch andere Arten. Demenz kann sowohl bei älteren als auch bei jüngeren Menschen auftreten, wobei das Risiko mit zunehmendem Alter steigt. Die Ursachen für Demenz sind noch nicht vollständig verstanden, aber es wird angenommen, dass Faktoren wie Genetik, Umwellt und Lebensstil eine Rolle spielen können. Es gibt derzeit keine Heilung für Demenz, aber eine frühzeitige Diagnose und eine angemessene Behandlung können dazu beitragen, das Fortschreiten der Erkrankung zu verlangsamen und die Lebensqualität der Betroffenen zu verbessern.
demenzielle Beeinträchtigung
Menschen, die an Demenz leiden, können im Laufe der Zeit eine demenzielle Beeinträchtigung entwickeln. Diese Einschränkungen betreffen hauptsächlich die geistigen Fähigkeiten, wie zum Beispiel Gedächtnis, Orientierung und Sprache. Die Beeinträchtigungen können sich über viele Jahre schleichend entwickeln und bleiben oft lange unbemerkt. Viele Betroffene können jedoch trotz der Beeinträchtigungen ihren Alltag allein bewältigen und die Einschränkungen kompensieren, indem sie beispielsweise Strategien zur Gedächtnisstützung entwickeln oder sich Notizen machen. Allerdings kann es im fortgeschrittenen Stadium der Erkrankung zu schwerwiegenderen Beeinträchtigungen kommen, die eine professionelle Betreuung oder Pflege erforderlich machen.
Diplomierte Gesundheits- und Krankenpflege
Die diplomierte Gesundheits- und Krankenpflege ist eine staatlich anerkannte Ausbildung in der Pflegebranche, die theoretische und praktische Kenntnisse vermittelt, um eine qualitativ hochwertige Pflege von kranken und pflegebedürftigen Menschen zu gewährleisten. Die Ausbildung umfasst in der Regel drei Jahre und schließt mit einem Diplom ab. Die Absolvent:innenen der Ausbildung sind befähigt, Menschen jeden Alters und mit unterschiedlichen körperlichen und geistigen Einschränkungen zu betreuen und zu pflegen, medizinische Maßnahmen durchzuführen, Medikamente zu verabreichen, Wunden zu versorgen, Dokumentationen zu führen und eng mit anderen Gesundheitsberufen zusammenzuarbeiten. Die diplomierte Gesundheits- und Krankenpflege ist ein essentieller Bestandteil des Gesundheitssystems und spielt eine wichtige Rolle in der Versorgung und Betreuung von Patienten und deren Angehörigen.
Erwachsenenvertretung
Eine Erwachsenenvertretung ist notwendig, wenn eine Person aufgrund von psychischen Krankheiten oder ähnlichen Beeinträchtigungen nicht mehr in der Lage ist, ihre Angelegenheiten eigenständig zu regeln, ohne sich selbst zu gefährden. In solchen Fällen kann eine gesetzliche Erwachsenenvertretung eingesetzt werden, um die betroffene Person in rechtlichen, finanziellen und persönlichen Angelegenheiten zu unterstützen und zu vertreten. In den meisten Fällen wird ein:e enge:r Angehörige:r als gesetzliche:r Erwachsenenvertreter:in bestimmt und muss bei einer Notar:in, Rechtsanwält:in oder einem Erwachsenenschutzverein im ÖZVV eingetragen werden
Erwachsenenvertreter-Verfügung
Die Erwachsenenvertreter-Verfügung ist ein Dokument, welches den Namen der gesetzlichen Erwachsenenvertretung einer Person festhält. Eine solche gesetzliche Erwachsenenvertretung wird dann eingesetzt, wenn eine erwachsene Person aufgrund einer psychischen Krankheit oder ähnlicher Beeinträchtigungen nicht mehr in der Lage ist, ihre Angelegenheiten ohne Gefahr für sich selbst zu regeln oder diese alleine zu besorgen.
Gesundheitsberufe
Gesundheitsberufe sind gesetzlich geregelte Berufe, deren Ausübende die Aufgabe haben, Maßnahmen zur Pflege und Wahrung des allgemeinen Gesundheitszustands der Bevölkerung umzusetzen. Das Ziel dabei ist die Förderung, Erhaltung, Wiederherstellung oder Verbesserung der Gesundheit der Bevölkerung. Dies geschieht durch die Tätigkeiten, welche Personen verschiedener Gesundheitsberufe zur Gesundheitsversorgung von Personen verrichten. Einige Beispiele für Gesundheitsberufe sind Ärztinnen und Ärzte, Diätolog:innen, diplomierte Gesundheits- und Krankenpfleger:innen, Physiotherapeut:innen sowie Psycholog:innen.
Geriatrie
Die Geriatrie, auch Altersheilkunde genannt, ist eine medizinisch ausgerichtete Teildisziplin, welche sowohl in der Gerontologie als auch in der Medizin angesiedelt ist. Das Hauptaugenmerk der Geriatrie liegt auf der Vorbeugung, Erkennung und Nachbehandlung von typischen Erkrankungen und gesundheitlichen Beeinträchtigungen, die bei älteren Menschen auftreten können.
Gerontologie
Die Gerontologie ist eine wissenschaftliche Disziplin, welche sich mit dem Alter und dem Altern befasst. Dabei werden interdisziplinär Probleme und Phänomene untersucht, die mit dem Älterwerden in Zusammenhang stehen. In der Gerontologie sind Naturwissenschaftler:innen, Humanwissenschaftler:innen, Sozialwissenschaftler:innen und Geisteswissenschaftler:innen tätig.
Gesundheits- und Krankenpflege (GuK)
Das Berufsfeld der Gesundheits- und Krankenpfelge umfasst die Versorgung und Betreuung von Menschen aller Altersgruppen. Insbesonders aber kranke, behinderte und sterbende Erwachsene Personen.
Hausnotruf
Hausnotrufsysteme bestehen aus einem Hausnotrufgerät und einem Funksender, welcher in Form eines Armbands, Clips oder einer Kette getragen wird. Das Hausnotrufgerät ist über das Telefonnetz an eine Hausnotrufzentrale angeschlossen. Im Notfall kann über den Funksender schnell Hilfe gerufen werden, indem man auf einen Knopf drückt oder an einer Schnur zieht.
Heilbehelfe
Beispiele für Heilbehelfe sind unter anderem elastische Binden, orthopädische Schuheinlagen sowie Produkte, die einmalig verwendet werden können, wie Inkontinenzeinlagen oder Katheter. Heilbehelfe werden eingesetzt, um einen Krankheitszustand zu heilen oder zu lindern oder um zu verhindern, dass dieser sich verschlimmert.
Heimhilfe
In Österreich dauert die Ausbildung zum/zur Heimhelfer:in sechs Monate und qualifiziert die Absolvent:innen dazu, hilfsbedürftige, kranke oder behinderte Menschen bei der Haushaltsführung und den täglichen Aktivitäten des Lebens (ATL) zu unterstützen. Hierzu zählen unter anderem die Körperpflege, das Einkaufen, das Bettenmachen, das Aufräumen, das Kochen, das Abwaschen und das Wäschewaschen. Auch das Zubereiten einfacher Mahlzeiten und die Überwachung der Medikamenteneinnahme gehören zu ihren Aufgaben. Darüber hinaus organisieren HeimhelferInnen auch Fahrdienste zu ärztlichen Untersuchungen und Therapien. Alle geleisteten Arbeiten werden sorgfältig in einem Arbeitsbuch dokumentiert.
Inklusion
Inklusion ist ein wichtiger Bestandteil einer gerechten und gleichberechtigten Gesellschaft. Sie setzt sich dafür ein, dass alle Menschen, unabhängig von ihren individuellen Merkmalen, die Möglichkeit haben, an allen Aspekten des gesellschaftlichen Lebens teilzuhaben. Das bedeutet auch, dass bestehende Barrieren abgebaut und Vorurteile überwunden werden müssen: Unabhängig von Aussehen, Handicap, Geschlecht oder Sexualität und Religion.
Inkontinenzprodukte
Einlagen, Slips oder Pants sind Beispiele für Einmalprodukte, die den Intimbereich bedecken und zu den Inkontinenzprodukten gehören. Diese Produkte dienen dazu, Harn oder Stuhl aufzusaugen, aufzufangen und am Durchdringen zu hindern.
Immobilität
Immobilität bezieht sich auf eine Situation, in der eine Person aufgrund von körperlicher Einschränkung oder Behinderung nicht in der Lage ist, sich frei zu bewegen oder an bestimmten Aktivitäten teilzunehmen. Dies kann auch die Bettlägerigkeit beinhalten. Die Folgen von Immobilität können vielfältig sein und reichen von Muskelabbau und Knochenverlust bis hin zu Lungenentzündungen und Thrombosen.
Krankenpflege
Die Krankenpflege beinhaltet eine umfassende Betreuung und Versorgung von erkrankten, gebrechlichen und verunfallten Menschen, mit dem Ziel einer bestmöglichen Selbstständigkeit im Alltag. Dabei wird die Gesundheitsförderung und Prävention von Krankheiten ebenfalls berücksichtigt. Des Weiteren ist die Pflege und Begleitung von kranken, behinderten und sterbenden Menschen ein wichtiger Aspekt der Krankenpflege.
Langzeitpflege
Langzeitpflege bezieht sich auf die kontinuierliche und langfristige Pflege und Betreuung von Menschen, die aufgrund von Krankheit, Behinderung oder hohem Alter nicht mehr in der Lage sind, sich selbstständig um sich zu kümmern. Es umfasst alle Formen der Pflege und Betreuung, die über einen längeren Zeitraum hinweg notwendig sind, einschließlich der häuslichen Pflege, der stationären Pflege in Pflegeheimen und der teilstationären Tagespflege. Das Ziel der Langzeitpflege ist es, den Betroffenen eine möglichst hohe Lebensqualität zu ermöglichen und ihre Selbstständigkeit zu fördern oder zu erhalten.
Das Österreichische Zentrale Vertretungsverzeichnis (ÖZVV) ist ein elektronisch geführtes Register, in das verpflichtend alle Vertretungsformen einzutragen sind. Erst mit der Eintragung in das Register entstehen die gewählte und die gesetzliche Erwachsenenvertretung. Das ÖZVV soll sicherstellen, dass bei Bedarf eine Vertretungsperson für eine erwachsene Person mit Entscheidungsunfähigkeit zur Verfügung steht. Dabei können sowohl professionelle als auch private Vertretungspersonen (Angehörige) eingetragen werden.
Palliativmedizin
Palliativmedizin wird eingesetzt, wenn Patient:innen an einer weit fortgeschrittenen, unheilbaren und lebensbedrohlichen Erkrankung leiden. Hierbei steht nicht die bloße Verlängerung des Lebens, sondern die bestmögliche Erhaltung der Lebensqualität, die Berücksichtigung der Wünsche, Ziele und des Befindens des Patienten im Vordergrund der medizinischen Behandlung.
Patientenverfügung
Eine Patientenverfügung ist ein rechtlich bindendes Dokument (notariell beglaubigt), das die medizinischen Behandlungswünsche einer Person im Falle einer zukünftigen Entscheidungsunfähigkeit festlegt. Sie kann auch spezifische Anweisungen zur medizinischen Versorgung enthalten, einschließlich der Ablehnung oder Annahme bestimmter medizinischer Verfahren und Behandlungen. Eine Patientenverfügung kann helfen, sicherzustellen, dass die individuellen Wünsche und Vorlieben des Patienten in Bezug auf medizinische Entscheidungen respektiert werden.
Pensionsversicherungsanstalt
Es gibt in Österreich mehrere Pensionsversicherungsträger, die sich voneinander unterscheiden: Die Pensionsversicherungsanstalt (PVA) ist der größte Träger und zuständig für Pensions- und Sozialversicherung. Die Versicherungsanstalt öffentlich Bediensteter, Eisenbahnen und Bergbau (BVAEB) ist ein weiterer Träger. Die Sozialversicherung der Selbständigen (SVS) ist speziell für selbständige Personen zuständig. Seit 2020 sind Gewerbetreibende, neue Selbstständige, Bäuerinnen und Bauern bei der neuen SVS versichert.
Pflegeassistenz
Die Ausbildung zur/zum Pflegeassistent:in ist Teil einer dreistufigen Ausbildung im Bereich der Pflege (Pflegeassistenz - Pflegefachassistenz - Gehobener Dienst der Gesundheits- und Krankenpflege), die staatlich reguliert ist und normalerweise 1 Jahr dauert. Die Ausbildung findet an Schulen für Gesundheits- und Krankenpflege statt, die mit oder in Verbindung mit Krankenanstalten eingerichtet sind, oder in Form von Lehrgängen/Ausbildungen in der Pflegeassistenz. Es besteht auch die Möglichkeit, die Ausbildung im Rahmen eines Dienstverhältnisses oder in Verbindung mit anderen Ausbildungen zu absolvieren. Fachschulen für Sozialbetreuungsberufe bieten ebenfalls weitere Ausbildungsmöglichkeiten. Die Voraussetzungen sind: ein Mindestalter von 17 Jahren, der erfolgreiche Abschluss der 9. Schulstufe oder die Absolvierung der Pflichtschulabschluss-Prüfung gemäß Pflichtschulabschluss-Prüfungs-Gesetz (in Ausnahmefällen können Ausnahmen gemacht werden), ein ärztliches Attest über die gesundheitliche Eignung, ein Strafregisterauszug als Nachweis der Vertrauenswürdigkeit, Deutschkenntnisse auf mindestens Niveau B2 und ein Nachweis über den Zugang zum Arbeitsmarkt in Österreich.
Pflegefachassistenz
In Österreich ist die Ausbildung zur Pflegefachassistenz ein Teil der dreigliedrigen Ausbildung im Pflegebereich (Pflegeassistenz - Pflegefachassistenz - gehobener Dienst der Gesundheits- und Krankenpflege). Die Ausbildung ist staatlich geregelt und dauert normalerweise 2 Jahre. Sie findet in Lehrgängen bzw. Ausbildungen in der Pflegefachassistenz statt, die an oder in Verbindung mit Krankenanstalten eingerichtet sind. Alternativ kann die Ausbildung auch im Rahmen eines Dienstverhältnisses oder in Verbindung mit anderen Ausbildungen erfolgen. Die Voraussetzungen sind: ein Mindestalter von 17 Jahren, der erfolgreiche Abschluss der 10. Schulstufe oder die Absolvierung der Pflichtschulabschluss-Prüfung gemäß Pflichtschulabschluss-Prüfungs-Gesetz (in Ausnahmefällen können Ausnahmen gemacht werden), ein ärztliches Attest über die gesundheitliche Eignung und ein Strafregisterauszug als Nachweis der Vertrauenswürdigkeit. Man muss außerdem Deutschkenntnisse auf Niveaustufe B2 nachweisen können und unter Umständen an einem Aufnahmegespräch und/oder Aufnahmetest teilnehmen. In manchen Fällen kann ein verpflichtendes Schnupperpraktikum erforderlich sein.
Pflegegeld
Viele Menschen brauchen aufgrund ihres Alters, einer Krankheit oder Behinderung über längere Zeit Pflege oder Betreuung. Damit Pflegebedürftige und deren Angehörige sich die richtigen Angebote leisten können, gibt es österreichweit eine pauschale finanzielle Unterstützung in Form von Pflegegeld.
Pflegegeldklage
Es kann vorkommen, dass ein Antrag auf Pflegegeld abgelehnt wird. Wenn dies der Fall ist, haben Sie die Möglichkeit, Klage einzureichen. Die Klage kann schriftlich in zwei Ausfertigungen oder persönlich beim Arbeits- und Sozialgericht in Ihrem Bundesland oder bei der Stelle, von der Sie den Ablehnungsbescheid erhalten haben, eingereicht werden. Alternativ können Sie die Klage auch mündlich beim nächsten Bezirksgericht oder direkt beim Sozialgericht am Amtstag zu Protokoll geben. Sie haben drei Monate Zeit, um die Klage einzureichen, sobald der Ablehnungsbescheid bei Ihnen eingegangen ist.
Pflegehilfsmittel
Wenn ein:e Gutachter:in des medizinischen Dienstes die Notwendigkeit von Pflegehilfsmitteln bestätigt und das Pflegehilfsmittel zugelassen ist, haben Versicherte Anspruch auf die Versorgung damit. Pflegehilfsmittel können beispielsweise Toilettenstühle, Rollatoren, Hausnotrufsysteme oder Rollstühle umfassen.
Pflegekarenz
Die Pflegekarenz ist eine Absprache zwischen Arbeitnehmer:innen und ihren Arbeitgeber:innen, die ihnen eine Freistellung von der Arbeit ermöglicht, um sich um nahstehende Angehörige kümmern zu können. Während dieser Zeit erhalten die Arbeitnehmer:innen kein Arbeitsentgelt. Die Vereinbarung muss schriftlich zwischen den Parteien getroffen werden.
Pflegekarenzgeld
Unter bestimmten Bedingungen haben pflegende und betreuende Angehörige Anspruch auf finanzielle Unterstützung in Form von Pflegekarenzgeld, wenn sie eine Pflegekarenz, Pflegeteilzeit oder Familienhospizkarenz/-teilzeit in Anspruch nehmen.
Pflegekurse
Die Pflegekassen bieten Pflegekurse für ehrenamtliche Pflegende oder pflegende Angehörige an, um professionellere, zeitsparendere und effektivere Pflegeleistungen zu ermöglichen. Diese Kurse werden in der Regel in Zusammenarbeit mit Pflegediensten, Sozialstationen, Volkshochschulen oder Verbänden der freien Wohlfahrtspflege angeboten und von der Pflegeversicherung finanziert.
Pflegeprozesse
Der Pflegeprozess beschreibt eine strukturierte Arbeitsweise in der Gesundheits- und Krankenpflege, bei der die Erfassung, Planung, Durchführung und Bewertung von pflegerischen Maßnahmen systematisch vorgenommen wird.
Pflegestützpunkte
Pflegestützpunkte sind lokale Anlaufstellen, die speziell für Pflegebedürftige und ihre Angehörigen eingerichtet wurden. Sie sollen den Aufwand bei der Beantragung von Pflegeleistungen reduzieren und den Zugang zu medizinischer Behandlung und Pflege erleichtern. Die Einrichtung von Pflegestützpunkten wird auf Landesebene durch das Pflege-Weiterentwicklungsgesetz gefördert.
Pflegeteilzeit
Die Pflegeteilzeit ermöglicht es Arbeitnehmern, ihre Arbeitszeit zu reduzieren, um sich um pflegebedürftige Angehörige zu kümmern. Diese Vereinbarung muss schriftlich mit dem/der Arbeitgeber:in getroffen werden.
Psychosoziale Belastungen
Psychosoziale Belastungen können aufgrund von verschiedenen psychischen oder sozialen Faktoren entstehen und sich in Form von Lastgefühlen äußern. Wenn die Belastung zu groß wird, kann dies zu psychischen oder körperlichen Beschwerden führen. Solche Belastungen können beispielsweise durch Konflikte im sozialen Umfeld, finanzielle Schwierigkeiten oder auch durch ungünstige Arbeitsbedingungen entstehen.
Rehabilitation
Rehabilitation bezeichnet die "Wiederherstellung der Gesundheit" einer Person nach einer Erkrankung, Verletzung oder Operation. Es handelt sich um einen Prozess, der durch medizinische, therapeutische und soziale Maßnahmen unterstützt wird. Dabei können unter anderem physiotherapeutische Übungen, psychologische Betreuung oder andere heilende Maßnahmen eingesetzt werden, um die Lebensqualität der Betroffenen zu verbessern.
Rollator
Ein Rollator ist eine Gehhilfe mit Rädern, die insbesondere älteren oder körperlich beeinträchtigten Personen als Unterstützung beim Gehen dient. Es gibt verschiedene Ausführungen von Rollatoren, einige sind auch als Pflegehilfsmittel zugelassen, andere nicht. Ob ein Rollator als Pflegehilfsmittel gilt, hängt von verschiedenen Faktoren ab, wie z.B. der Schwere der körperlichen Einschränkung oder der ärztlichen Verordnung.
Selbständige Betreuungskräfte
Selbstständige Betreuungskräfte sind im Bereich der Personenbetreuung tätig und gehören dem freien Gewerbe an. Im Gegensatz zu gewerblichen Betreuer:innen, die auch als 24-Stunden-Betreuer:innen bezeichnet werden, sind für diese keine spezifischen Qualifikationen oder Ausbildungen erforderlich. Allerdings ist eine Mindestqualifikation Voraussetzung, um staatliche Förderungen in Anspruch zu nehmen. Die Hauptaufgabe der selbstständigen Betreuungskräfte besteht darin, den betreuten Personen im Alltag Unterstützung zu bieten.
Sozialversicherungsträger
Das Sozialversicherungssystem in Österreich umfasst mehrere Versicherungsanstalten, die als Sozialversicherungsträger agieren. Zu den wichtigsten Trägern gehören die Österreichische Gesundheitskasse (ÖGK), die Versicherungsanstalt öffentlich Bediensteter, Eisenbahn und Bergbau (BVAEB), die Sozialversicherung der Selbständigen (SVS), die Pensionsversicherungsanstalt (PVA) sowie die Allgemeine Unfallversicherungsanstalt (AUVA). Diese Träger sind zuständig für die Absicherung verschiedener Risiken wie Krankheit, Unfall, Berufskrankheit oder Altersvorsorge.
stationär
"Stationär" bezeichnet eine Form der Versorgung, bei der eine Person für einen bestimmten Zeitraum in einer Einrichtung untergebracht ist und dort betreut wird. Im Gegensatz dazu findet ambulante Versorgung außerhalb einer solchen Einrichtung statt, also zum Beispiel zuhause oder in einer Praxis. Ein Beispiel für eine stationäre Unterbringung ist die Aufnahme in ein Krankenhaus oder in eine Pflegeeinrichtung.
Stationäre Pflege
Die stationäre Behandlung bzw. Pflege bezieht sich darauf, dass der/die Patient:in für einen längeren Zeitraum in einer Einrichtung verbleibt, um medizinisch betreut oder gepflegt zu werden. Dabei unterscheidet man zwischen der vollstationären Pflege, bei der der/die Patient:in rund um die Uhr in der Einrichtung bleibt, und der teilstationären Pflege, bei der der/die Patient:in tagsüber in der Einrichtung betreut wird, aber nachts nach Hause gehen kann. Im Gegensatz dazu findet die ambulante Pflege zu Hause statt, bei der der Patient von ambulanten Pflegediensten oder Angehörigen betreut wird.
Sterbebegleitung
Die heutigen Standards in Krankenhäusern und Pflegeheimen beinhalten die Verpflichtung, würdevolle Bedingungen für das Sterben innerhalb ihrer Einrichtungen zu schaffen. Eine Begleitung unterscheidet sich von einer Betreuung dadurch, dass der Patient in der Lage ist, seine eigenen Entscheidungen über die nächsten Schritte zu treffen.
Sturzprophylaxe
Stürze gehören zu den häufigsten Gründen für die Pflegebedürftigkeit älterer Menschen. Um das Risiko von Stürzen und deren Folgen in Pflegeeinrichtungen zu minimieren, wird die Sturzprophylaxe angewendet. Dabei werden potenzielle Risikofaktoren und Gefahren erkannt und beseitigt, um Stürze zu vermeiden. Hierzu gehören neben baulichen Maßnahmen auch die spezielle Schulung des Pflegepersonals. Auch finden immer mehr technische Systeme in Pflegeeinrichtungen Anwendung um mehr Sicherheit vor Stürzen geben zu können.
Tagespflege
Das Ziel der Tagespflege ist es, pflegebedürftigen Menschen tagsüber eine Betreuung und Aktivierung zu bieten und gleichzeitig deren pflegenden Angehörigen eine zeitliche Entlastung zu verschaffen. Die Betreuung erfolgt dabei in der Regel in Gruppen und umfasst beispielsweise gemeinsame Mahlzeiten, kognitive und motorische Übungen sowie auch pflegerische Maßnahmen.
Testament
Ein Testament ist ein rechtliches Dokument, das eine Person erstellt, um ihre Wünsche in Bezug auf die Verteilung ihres Vermögens nach ihrem Tod festzulegen. Der Erblasser kann darin bestimmen, wer welchen Anteil seines Vermögens erhält. Die gesetzliche Erbfolge wird durch das Testament ausgeschlossen. Allerdings haben nahe Verwandte, wie zum Beispiel Kinder oder Ehepartner, auch weiterhin Anspruch auf einen gesetzlich vorgeschriebenen Mindestanteil am Erbe, den sogenannten Pflichtteil.
Vorsorgevollmacht
Eine Vorsorgevollmacht ist ein Dokument, in dem festgelegt wird, wer die Angelegenheiten einer Person regeln soll, wenn sie aufgrund von Krankheit oder anderer Umstände dazu nicht mehr in der Lage ist. Dies kann beispielsweise die Regelung von Bankgeschäften oder medizinischen Entscheidungen umfassen.